Vergütung sonstiger Tätigkeiten

Konsequente Steuerung über die Lohnliste

Verfügbar ab Version 26.2

Konsequente Steuerung über die Lohnliste

Die Vergütung sonstiger beruflicher Tätigkeiten in FSO wurde überarbeitet. Bisher war es möglich, vergütete sonstige Tätigkeiten anzulegen, ohne die Vergütungsart in der Lohnliste zu hinterlegen – was dazu führte, dass diese Tätigkeiten bei der Lohnberechnung nicht korrekt berücksichtigt wurden.

Außerdem konnten Fahrlehrer die Vergütungseinstellungen ihrer Kollegen einsehen, was in der Praxis zu Unstimmigkeiten geführt hat.

Beide Punkte sind nun behoben.

Was hat sich geändert?

Die Vergütung sonstiger Tätigkeiten wird jetzt vollständig über die Lohnliste gesteuert. Jedem Fahrlehrer ist eine Lohnliste zugeordnet; die darin hinterlegten Vergütungsregeln gelten einheitlich für alle Fahrlehrer dieser Gruppe. Fahrlehrer mit einer anderen Lohnliste können abweichend vergütet werden – und sehen ausschließlich die für sie relevanten Einstellungen.

Wichtig: Ist bei einer sonstigen beruflichen Tätigkeit die Option „vergütet" aktiviert, muss die Vergütungshöhe zwingend in der zugehörigen Lohnliste eingetragen sein.

Fehlt dieser Eintrag, ist die Tätigkeit bei der Erfassung nicht auswählbar.

Einrichtung

Die Einstellung erfolgt unter Buchhaltung → Lohnliste. Die gewünschte Lohnliste per Doppelklick öffnen und dort die Schaltfläche „Sonstige Tätigkeiten" aufrufen. Hier können bestehende Tätigkeiten bearbeitet oder neue ergänzt werden.

Abschließend die Vergütungsart auswählen sowie Basis in Minuten und Vergütungshöhe eintragen, entweder direkt im GRID oder über die Schaltfläche "Bearbeiten".