Kassenmeldung über das ELSTER-Portal

Kassenmeldung (TSE)

Seit Anfang 2025 sind Fahrschulen verpflichtet, ihre elektronischen Kassensysteme beim Finanzamt zu melden (§146a Abs. 4 AO). Die Meldung erfolgt über das Online-Portal der Finanzverwaltung unter www.elster.de. Wer dort noch kein Konto hat, muss sich zunächst registrieren. Jede Kasse ist einzeln zu melden.

Wo finde ich das Formular?

Nach der Anmeldung navigieren Sie zu Formulare & Leistungen → Alle Formulare → Sonstige Formulare. Dort finden Sie das Formular „Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme (§146a Absatz 4 AO)".

Was muss eingetragen werden?

Das Formular gliedert sich in drei Bereiche:

Angaben zum Steuerpflichtigen, zur Betriebsstätte und zum elektronischen Aufzeichnungssystem (eAS).

Folgen Sie den Anweisungen im Formular – die meisten Felder sind selbsterklärend. Die FSO-spezifischen Angaben zum elektronischen Aufzeichnungssystem können Sie wie folgt übernehmen:

Zum elektronischen Aufzeichnungssystem (FSO):

Feld Eintrag
Art des eAS Computergestütztes / PC-Kassensystem
Software des eAS Fahrschuloffice 360°
Software-Version Aktuelle Versionsnummer, z. B. 26.1.1
Seriennummer des eAS Kundennummer / Lizenznummer, z. B. XXXX-YYYY
Hersteller Degener Verlag GmbH
Modell Desktop
Datum der Anschaffung Datum der Erstinstallation, z. B. 01.10.2022
Datum der Inbetriebnahme In der Regel identisch mit Anschaffungsdatum

Zur TSE:

Feld Eintrag
Art / Bauform der TSE Cloud
Seriennummer der TSE Abrufbar in FSO bei der TSE-Aktivierung
BSI-Zertifizierungs-ID Abrufbar in FSO bei der TSE-Aktivierung
Datum der Inbetriebnahme Datum der TSE-Aktivierung in FSO

Hinweis

Die Seriennummer der TSE sowie das Datum der Inbetriebnahme können direkt in FSO im Bereich der TSE-Aktivierung (Buchungskonten) abgerufen werden.

Kundennummer / Lizenznummer sind in den Lizenzinformationen hinterlegt.