Update der AGB
Aktualisierung der AGB
Eine Regelungslücke in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Fahrschulen wird behoben. Es geht um die Rückzahlung des Grundbetrags nach Kündigung des Ausbildungsvertrages durch Personen, die rechtlich keinen Theorieunterricht absolvieren müssen. Dies kann beispielsweise Personen betreffen, die eine Führerscheinumschreibung oder eine Neuerteilung oder einen Aufstieg in eine höhere Zweiradklasse beantragen.
Die AGB sahen bisher für diese Fälle keine angemessene Regelung vor. Um diese Lücke zu schließen, hat der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. die Kanzlei seines Syndikus mit der Ergänzung der AGB beauftragt. Der Textvorschlag zur Anpassung der AGB wurde vom Vorstand der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. (BVF) geprüft und genehmigt. Damit ist der Weg frei, die neuen Formulierungen in die AGB der Fahrschulen zu übernehmen.
Die AGBs sind für alle FSO Kunden freigeschaltet.