TSE-Unterstützung in FSO
TSE Unterstützung
Verfügbar ab: Version 26.2
FSO wird um die Unterstützung einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) erweitert. Damit wird die gesetzeskonforme Absicherung von Kassentransaktionen gemäß §146a AO sichergestellt. TSE-gesicherte Vorgänge werden im gesamten System transparent gekennzeichnet; der Administrator erhält die nötigen Werkzeuge zur Einrichtung, Verwaltung und zum Datenexport.
Einrichtung
Voraussetzung ist zunächst die Bestellung einer TSE. Sobald die TSE in der Lizenz eingerichtet ist, erhält der Administrator eine PIN, die für jede neu anzulegende TSE-Kasse verwendet wird. Anschließend wird im Bereich der Buchungskonten eine neue Kasse angelegt und dort als TSE-Kasse aktiviert. Bei der Aktivierung gibt der Nutzer die PIN ein und erteilt die erforderlichen Zustimmungen.

An dieser Stelle können auch die Daten für die Kassenmeldung via ELSTER abgerufen werden (siehe unten).

TSE-Kennzeichnung im System
Überall dort, wo Kassentransaktionen dargestellt werden, macht FSO die TSE-Sicherung sichtbar – einheitlich durch ein Schlüsselsymbol.
Im Header des Kassenbuchs wird hinter der Kassenbezeichnung mit einem Schlüsselsymbol signalisiert, ob es sich um eine TSE gesicherte Kasse handelt. Dieser Vermerk wird auch bei der Ausgabe des Kassenblatts sowie in der Einnahmen-/Ausgabenübersicht ausgegeben.
Im Schülerdetail auf der Karteikarte Zahlungen wird die TSE-Sicherung direkt in der Spalte „Zahlungsweg" durch ein Schlüsselsymbol kenntlich gemacht – sowohl bei Ausbildungseinnahmen (Zahlungen) als auch bei Ausbildungsausgaben (Schülerrückzahlungen).

TSE-Export
Der TSE-Datenexport ist im Bereich des Buchungsjournals verfügbar, direkt neben dem bestehenden GoBD-Export. Über den Export-Button öffnet sich ein Dialog, in dem der gewünschte Zeitraum angegeben werden kann.

Kassenmeldepflicht (§146a Abs. 4 AO)
Seit dem 01.01.2025 besteht eine gesetzliche Meldepflicht für elektronische Kassensysteme. Die Meldung erfolgt über Mein ELSTER bzw. die ERiC-Schnittstelle und ist pro Betriebsstätte vorzunehmen. FSO stellt die dafür benötigten Daten im Rahmen der TSE-Aktivierung bereit.
Gemeldet werden müssen Angaben zum Steuerpflichtigen (Name, Steuernummer, ggf. USt-IdNr., Anzahl der Systeme je Betriebsstätte), zum Aufzeichnungssystem (Art, Hersteller, Modell, Seriennummer, Datum der Anschaffung bzw. Außerbetriebnahme) sowie zur TSE selbst (Art der zertifizierten TSE, Seriennummer, BSI-Zertifizierungs-ID, Datum der Inbetriebnahme bzw. Deaktivierung). FSO verwendet dabei eine Cloud-TSE; die BSI-Zertifizierungs-ID ist für diesen Anbieter fest hinterlegt.