Prüfung von Ruhezeiten

Nutzen Sie unsere Ruhezeitenprüfung, um die Unterschreitung der Ruhezeiten zu verhindern.

Laut Arbeitszeitgesetz (ArbZG), § 5 Ruhezeit, müssen die Arbeitnehmer nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden einhalten.

In den Grundeinstellungen können Sie die automatische Prüfung zur Einhaltung von Ruhezeiten entweder "Deaktivieren" oder auf "Warnen" oder "Verbieten" voreinstellen.

Ist die Ruhezeit "Deaktiviert" findet keine Prüfung statt.

Ist die Ruhezeit auf "Warnen" eingestellt, erhalten Sie einen Warnhinweis. Die Fahrstunde kann dennoch gespeichert werden.

Wird die Ruhezeit auf "Verbieten" eingestellt, erhalten Sie den Warnhinweis, dass die Ruhezeit unterschritten wird. Das Speichern der Fahrstunde ist nicht möglich.

Welche Tätigkeiten werden geprüft?

· Fahrstunden
· Prüfungsfahrten
· Unterrichte
· Seminare
· Kurse
· sonstige berufliche Tätigkeiten (nachweispflichtig oder vergütet)

Sonstige berufliche Tätigkeiten, die als
· Privat
· Krankheit
· Urlaub
· Feiertag
bezeichnet sind, werden von der Ruhezeitenanalyse ausgeschlossen.

Erweiterung der Benutzerrollen

Desweiteren wurden die Benutzerrollen unter Einstellungen/Benutzerverwaltung um die Ruhezeit-Einstellungen erweitert.